Wie überträgt das AWM seine Meldungen?
Das elektronische Aufzugswärtermodul meldet unverzüglich und unaufgefordert alle Störungen und die dazugehörigen Informationen. Dabei ist das AWM an ein Notruftelefon gekoppelt. So kann es über das öffentliche Mobilfunk-Netz und das VdS-Protokoll für Gefahrenmeldungen mit einer Notfall-Zentrale oder einem Call Center kommunizieren. Um den Netzempfang in jedem Stockwerk sicher zu stellen, können AWM-Systeme statt über ein einziges Modul auf dem Kabinendach auch in bis zu drei Einzelkomponenten installiert und miteinander vernetzt werden.
Wohin überträgt das AWM seine Meldungen?
Das AWM sendet seine Meldungen an das Notruftelefon, das den Betriebszustand des Aufzuges über das öffentliche Telefonnetz an ein Call Center kommuniziert. Dieses wertet die Nachrichten aus und leitet sie an den Endkunden weiter. Dabei werden einerseits Störfälle gemeldet, andererseits aber auch Kontrollmeldungen nach einem vorab eingestellten Zeitintervall von bis zu maximal 72 Stunden gesendet.
Wie werde ich benachrichtigt
Das Call Center wertet die automatischen Meldungen des AWM aus und gibt diese an den hinterlegten Endkunden weiter.
Welche Vorteile habe ich durch ein elektronisches AWM?
Die permanente Fernüberwachung des sicheren Aufzugsbetriebs per elektronischem Aufzugswärtermodul (AWM) sorgt dafür, dass Störungen schnellstmöglich behoben werden und den Fahrgästen ein Maximum an Sicherheit geboten wird. Bei sicherheitsrelevanten Fehlern kann das Modul den Aufzug auch abschalten. Außerdem ersetzt die kontinuierliche Überprüfung die wöchentliche Kontrolle vor Ort und führt so langfristig zu einer signifikanten Kostenersparnis.
Ist ein Aufzugswärter Pflicht?
Betreiber von Aufzugsanlagen müssen den sicheren Betrieb ihrer Anlage gewährleisten. Eine regelmäßige Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle ist vorgeschrieben. Dies kann eine beauftragte Person oder kostengünstiger und sicherer ein elektronischer Aufzugswärter übernehmen.
Wie oft müssen Aufzüge kontrolliert werden?
Die Prüfung mittels einer zugelassenen Überwachungsstelle – beispielsweise vom TÜV – findet spätestens alle zwei Jahre statt. Diese Frist kann verkürzt werden, falls es der Zustand der Anlage erfordert. Dazwischen erfolgt eine regelmäßige Inaugenscheinnahme durch eine befähigte Person oder eines AWMs. Diese Sicherheits- und Funktionskontrolle muss wiederkehrend in einem Zeitabstand erfolgen, der von der Art und des Umfangs der Verwendung einer Aufzugsanlage abhängt.
Wie oft ist Gefährdungsbeurteilung beim Aufzug notwendig?
Der Betreiber eines Aufzugs muss anfangs eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Aufzug erstellen lassen. Diese weist nach, dass die Anlage dem sogenannten Stand der Technik entspricht und alle notwendigen Vorkehrungen für einen sicheren Betrieb getroffen wurden. Eine Gefährdungsbeurteilung muss immer dann aktualisiert werden, wenn es beispielsweise Nutzungsänderungen der Aufzugsanlage gibt.
Wie laufen Betriebskontrollen ohne elektronisches Aufzugswärter-Management ab?
Delegieren Aufzugsbetreiber regelmäßig einen Aufzugswärter zu ihrem Objekt, muss dieser alle sicherheitsrelevanten Punkte überwachen. Dazu gehören die Kontrolle des Fahrkorbs sowie der Schachttür, die Überprüfung der Haltegenauigkeit und der Bremse. Auch die Notrufeinrichtungen und Beleuchtung fallen unter die Betriebskontrolle.
Wenn Sie keinen elektronischen Aufzugswärter haben: Wie überwachen Sie die Zuverlässigkeit Ihrer Erfüllungsgehilfen?
Ein Betreiber von Aufzugsanlagen muss die von ihm beauftragte Firma hinsichtlich der ordnungsgemäßen Sicherheitsüberprüfung kontrollieren. Denn der Betreiber haftet im Schadensfall. Deshalb sollten die Protokolle der Betriebsprüfung genaustens gesichtet werden.