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Elektronischer Aufzugwärter: hohe Sicherheit & niedrige Kosten

Sichere und kostengünstige Inaugenscheinnahme mit elektronischem Aufzugswärter

Betreiber von Aufzügen sind gesetzlich verpflichtet, für deren Sicherheit zu sorgen. Oft wird hierfür eine Person eines Serviceunternehmens beauftragt, die regelmäßig die Anlage begutachtet. Dabei muss sie in bestimmten Zeitintervallen alle sicherheitsrelevanten Aspekte überprüfen. Eine Kontrolle rund um die Uhr via Fernüberwachung und somit mehr Sicherheit bietet hingegen ein elektronischer Aufzugswärter – und das bei niedrigeren Kosten. Unverzüglich meldet das Modul Störungen inklusive wichtiger Details, so dass der Normalbetrieb schnellstmöglich wieder aufgenommen werden kann.

Vorteile eines elektronischen Aufzugswärters gegenüber herkömmlicher Aufzugswartung

Die regelmäßige Aufzugskontrolle durch eine Person bietet nur eingeschränkte Sicherheit: Tritt eine Fehlfunktion kurz nach der Begehung statt, so fällt diese erst beim Ausfall des Normalbetriebs oder bei der nächsten Überprüfung auf. Bei nicht offensichtlichen Fehlfunktionen sind unangenehme Folgen möglich. Die kontinuierliche Fernüberwachung des Aufzugsbetriebs per elektronischem Aufzugswärtermodul (AWM) meldet hingegen unverzüglich alle Störungen, so dass diese schnellstmöglich behoben werden. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten. Es verhindert auch unnötige Anfahrten eines Servicetechnikers, da er sämtliche Details zur Fehlfunktion vorab erhält.

TRBS & Co: Betreiberpflichten bei der Wartung von Aufzugsanlagen

Betreiber von Aufzügen sind dazu verpflichtet, bei ihren Anlagen regelmäßig eine Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle zu veranlassen. In Deutschland ist dies in den TRBS 3121 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), in Österreich in der Aufzug-Sicherheitsverordnung geregelt. Demnach gilt es, folgende sicherheitsrelevante Faktoren regelmäßig zu überprüfen:

  • Ist die Kabine bündig mit dem Stockwerk?
  • Schließt die Kabinentür richtig und fährt der Aufzug nur dann los?
  • Lässt sich die Schachttür nur in der Entriegelungszone öffnen?
  • Ist der Sicherheitskreis geschlossen?
  • Ist der Fahrkorb gut beleuchtet?
  • Funktionieren Tür-Auf-Taster, Not-Halt-Schalter sowie Notrufeinrichtung?
  • Ist der Zugang zum Triebwerkraum und Fahrschacht frei?

Diese Funktionsprüfungen kann ein digitaler Aufzugswärter übernehmen, der die gesetzlich vorgeschriebene Aufzugsbegehungen zwischen den Wartungsintervallen ersetzt. Dabei überwachen die Module permanent den Betrieb des Aufzugs und dokumentieren den Status.

Maximale Kompatibilität dank AWM von Avire

Dank des offenen Systems der eingesetzten AWM von Variotech sind diese nahezu mit jedem Aufzug und Übertragungsmedium kompatibel. Kunden mit unterschiedlichen Aufzugsarten und verschiedenen Notruftelefonen brauchen also nur einen Anbieter bei den elektronischen Aufzugswärtern. Dabei gibt es zwei Varianten: Das Komplettmodul LIFTSAFE 1 für das Kabinendach und die modular aufgebaute Version LIFTSAFE 2.

Produktübersicht: Liftsafe 1 & 2

LIFTSAFE 1

LiftSafe 1

LIFTSAFE 1 ist ein Komplettmodul, dass auf dem Kabinendach installiert wird. Es punktet durch die schnelle und einfache Installation.

 

LIFTSAFE 2

LIFTSAFE 2 besteht aus drei Modulen, die einzeln flexibel installiert werden. Das Hauptmodul bleibt dabei auf dem Kabinendach. Die anderen beiden Module werden so eingebaut, dass sie überall Netzempfang haben und Fehlermeldungen jederzeit weitergeben können.

 

Häufig gestellte Fragen

Wie überträgt das AWM seine Meldungen?

Das elektronische Aufzugswärtermodul meldet unverzüglich und unaufgefordert alle Störungen und die dazugehörigen Informationen. Dabei ist das AWM an ein Notruftelefon gekoppelt. So kann es über das öffentliche Mobilfunk-Netz und das VdS-Protokoll für Gefahrenmeldungen mit einer Notfall-Zentrale oder einem Call Center kommunizieren. Um den Netzempfang in jedem Stockwerk sicher zu stellen, können AWM-Systeme statt über ein einziges Modul auf dem Kabinendach auch in bis zu drei Einzelkomponenten installiert und miteinander vernetzt werden.

Wohin überträgt das AWM seine Meldungen?

Das AWM sendet seine Meldungen an das Notruftelefon, das den Betriebszustand des Aufzuges über das öffentliche Telefonnetz an ein Call Center kommuniziert. Dieses wertet die Nachrichten aus und leitet sie an den Endkunden weiter. Dabei werden einerseits Störfälle gemeldet, andererseits aber auch Kontrollmeldungen nach einem vorab eingestellten Zeitintervall von bis zu maximal 72 Stunden gesendet.

Wie werde ich benachrichtigt

Das Call Center wertet die automatischen Meldungen des AWM aus und gibt diese an den hinterlegten Endkunden weiter.

Welche Vorteile habe ich durch ein elektronisches AWM?

Die permanente Fernüberwachung des sicheren Aufzugsbetriebs per elektronischem Aufzugswärtermodul (AWM) sorgt dafür, dass Störungen schnellstmöglich behoben werden und den Fahrgästen ein Maximum an Sicherheit geboten wird. Bei sicherheitsrelevanten Fehlern kann das Modul den Aufzug auch abschalten. Außerdem ersetzt die kontinuierliche Überprüfung die wöchentliche Kontrolle vor Ort und führt so langfristig zu einer signifikanten Kostenersparnis.

Ist ein Aufzugswärter Pflicht?

Betreiber von Aufzugsanlagen müssen den sicheren Betrieb ihrer Anlage gewährleisten. Eine regelmäßige Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle ist vorgeschrieben. Dies kann eine beauftragte Person oder kostengünstiger und sicherer ein elektronischer Aufzugswärter übernehmen.

Wie oft müssen Aufzüge kontrolliert werden?

Die Prüfung mittels einer zugelassenen Überwachungsstelle – beispielsweise vom TÜV – findet spätestens alle zwei Jahre statt. Diese Frist kann verkürzt werden, falls es der Zustand der Anlage erfordert. Dazwischen erfolgt eine regelmäßige Inaugenscheinnahme durch eine befähigte Person oder eines AWMs. Diese Sicherheits- und Funktionskontrolle muss wiederkehrend in einem Zeitabstand erfolgen, der von der Art und des Umfangs der Verwendung einer Aufzugsanlage abhängt.

Wie oft ist Gefährdungsbeurteilung beim Aufzug notwendig?

Der Betreiber eines Aufzugs muss anfangs eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Aufzug erstellen lassen. Diese weist nach, dass die Anlage dem sogenannten Stand der Technik entspricht und alle notwendigen Vorkehrungen für einen sicheren Betrieb getroffen wurden. Eine Gefährdungsbeurteilung muss immer dann aktualisiert werden, wenn es beispielsweise Nutzungsänderungen der Aufzugsanlage gibt.

Wie laufen Betriebskontrollen ohne elektronisches Aufzugswärter-Management ab?

Delegieren Aufzugsbetreiber regelmäßig einen Aufzugswärter zu ihrem Objekt, muss dieser alle sicherheitsrelevanten Punkte überwachen. Dazu gehören die Kontrolle des Fahrkorbs sowie der Schachttür, die Überprüfung der Haltegenauigkeit und der Bremse. Auch die Notrufeinrichtungen und Beleuchtung fallen unter die Betriebskontrolle.

Wenn Sie keinen elektronischen Aufzugswärter haben: Wie überwachen Sie die Zuverlässigkeit Ihrer Erfüllungsgehilfen?

Ein Betreiber von Aufzugsanlagen muss die von ihm beauftragte Firma hinsichtlich der ordnungsgemäßen Sicherheitsüberprüfung kontrollieren. Denn der Betreiber haftet im Schadensfall. Deshalb sollten die Protokolle der Betriebsprüfung genaustens gesichtet werden.

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