Der erforderliche Wartungsaufwand eines Aufzugs hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa dem Nutzungsgrad, der Nutzungsart und auch dem Alter des Aufzugs. Beispielsweise findet man in Bürogebäuden oft ein sich wiederholendes Muster der täglichen und ziemlich starken Nutzung, in niedrigen Gebäuden werden Aufzüge vielleicht nur sporadisch benutzt und in Bereichen mit hohem Verkehrsaufkommen (etwa an Flughäfen) sind Aufzüge die meiste Zeit über ständig in Gebrauch. Dieses Nutzungsmuster wirkt sich mit Sicherheit auf das aus, was Ihr Anbieter von Aufzugswartungen als regelmäßige Kontrollen empfiehlt. Aufzüge, die häufig für Gepäck, Taschen und Trolleys genutzt werden, müssen möglicherweise öfter kontrolliert werden, da all diese Dinge ein zusätzliches Beschädigungsrisiko für die Aufzugstüren darstellen.

Zwischen den Untersuchungen müssen regelmäßige Inspektionen einschließlich Funktionsprüfung durch geschulte Mitarbeiter stattfinden. Eine solche Funktionsprüfung soll zeigen, ob der Aufzug wie erwartet funktioniert und die Sicherheit gewährleistet ist.

Aufzüge sollten sechs bis zwölf Mal im Jahr gewartet werden. Ihren konkreten Wartungsplan stellen Sie am besten zusammen mit Ihrem Wartungsanbieter auf.

Bei einer solchen Wartung werden zum Beispiel folgende Teile Ihres Aufzugs überprüft:

  • Schacht- und Fahrkorbabschlusstüren und ihre Verriegelungen
  • Schnecken- und andere Getriebe einschließlich der Bauteile des Hauptantriebssystems
  • Geschwindigkeitsbegrenzer (eine Sicherheitsvorkehrung für den Fall, dass ein Fahrkorb eine bestimmte Geschwindigkeit überschreitet)
  • Fangvorrichtung
  • Hängeseile
  • Hängeketten
  • Vorrichtungen zur Überlasterkennung
  • elektrische Vorrichtungen (z. B. Erdungen, Erdungsanschlüsse, Sicherheitsvorkehrungen, Sicherungswahl usw.)
  • Bremssysteme (einschließlich Puffer und Überdrehzahlvorrichtungen)
  • Hydraulik

Diese Liste ist nicht vollständig und stammt aus der HSE-Richtlinie für Aufzugseigentümer 02/12. https://www.hse.gov.uk/pubns/indg339.pdf

Welche Vorschriften gelten für die Wartung und Modernisierung von Aufzügen?

Die europäischen Normen EN81-20 und EN81-50 befassen sich speziell mit Aufzügen und die Norm EN81-70 mit Anforderungen an die Barrierefreiheit. Sie sollten bei der Pflege aller Aufzugsteile als bewährte Praxis gelten, müssen aber nur bei Neuinstallationen oder größeren Modernisierungen (Sanierungen) strikt befolgt werden. Ihr Anbieter von Aufzugswartungen kann Ihnen sagen, ob seine Arbeiten als größere Modernisierung gelten und ob Ihre Aufzüge den aktuellen Vorschriften entsprechen.

Über uns

Avire stellt Kommunikations- und Sicherheitsprodukte für Aufzüge her. Wir schaffen Produkte, die den neuesten Standards genügen und noch einen Schritt weiter gehen, um Ihre Aufzüge und deren Fahrgäste zu schützen.

Wir bei Avire wissen, dass Hausmeister und Gebäudetechniker einen Überblick über alle Aspekte eines Gebäudes brauchen, für die sie zuständig sind – und Aufzüge sind ein zentraler Bestandteil davon. Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich darüber informieren, wie wir auch Ihnen helfen können. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Anbieter von Aufzugswartungen finden wir genau die richtige Lösung für Sie.

Alle Informationen zum Zeitpunkt der Erstellung korrekt – Mai 2020.

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