Es wird geschätzt, dass täglich über eine Millionen Menschen weltweit in Aufzügen eingeschlossen sind. Als verantwortlicher Betreiber eines Aufzugssystems müssen Sie gewährleisten, dass eingeschlossene Personen schnellstmöglich befreit werden. Diesbezüglich stellt die Deutsche Rechtssprechung, mithilfe befähigter Personen oder zugelassenen Überwachungsstellen, sicher, dass bestimmte Anforderungen eingehalten werden und die Maschinen und Anlagen auf dem Stand der Technik sind.
Die im Februar 2015 neugefasste Betriebssicherheitsverordnung fordert, dass alle in Deutschland installierten Personenaufzüge mit einem effektiven 2-Wege-Kommunikationssystem ausgestattet sein müssen, welches es eingeschlossenen Personen erlaubt, einen ständig besetzten Notdienst erreichen zu können. Industrieverbände schätzen, dass aktuell bis zu 460.000 in Deutschland installierte Aufzüge nicht mit, den Anforderungen der Verordnung entsprechenden, Notfall-Kommunikationssystemen ausgerüstet sind. Die Übergangsfrist, innerhalb welcher eine Übereinstimmung zu der Neufassung vorliegen muss, endet am 31. Dezember 2020. In Hinblick auf die Vielzahl an Aufzügen, welche eine Nachrüstung erfordern, sollten Aufzugs-Betreiber und Aufzugs-Wartungsfirmen sicherstellen, dass sie den Anforderungen so schnell wie möglich entsprechen und eine Übereinstimmung noch vor Ende 2020 herbeiführen. Betreiber, deren Aufzüge die Anforderungen nach Ablauf dieses Stichtages nicht erfüllen, haften und müssen die betroffenen Anlagen außer Betrieb nehmen.
Nähere Informationen zu der Verordnung und ihren Anforderungen, sowie Hinweise bezüglich etwaiger Prüfvorschriften und zu Prüfintervallen, erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz unter www.bmjv.de.
Avire bietet ein breites Angebot an Lösungen, welche sich insbesondere dazu eigenen, die Anforderungen zu erfüllen. Eine Großzahl der exisitierenden überwachungsbedürftigen Anlagen verfügt nicht über freie Adern innerhalb des Hängekabels zum Anschluss von Notfallkommunikationsgeräten, weshalb ein Funksystem, welches keine Adern innerhalb des Hängekabels benötigt, für jene Installationen verfügbar ist, in welchen ein gutes Funksignal im Aufzugsschacht verfügbar ist.
Ein oberflächenmontierbares Kabinenmodul ermöglicht die Installation eines Lautsprechers, eines Mikrofons, eines Notrufknopfes sowie von Statusanzeigen (Piktogrammen), ohne dabei signifikante Änderungen am Kabineninnenraum vornehmen zu müssen. Die meisten Lösungen sind für einen Versand am nächsten Tag verfügbar.
Neben der Erfüllung der Anforderungen der neugefassten Verordnung zur Verwendung von Arbeitsmitteln erlaubt es das Avire Ecosystem dem Betreiber, Zugang zu einer Vielzahl an zusätzlichen Vorteilen, wie dem Monitoring und der Konfiguration von Notfallkommunikationsgeräten und Displays, sowie zum Avire Hub, in welchem Test-Notrufe überwacht und eine Fernverwaltung realisiert werden können, zu erhalten.
Für weiterführende Informationen kontaktieren Sie bitte das Team von Avire unter +49 (0)9721 38656-0 oder sales.de@avire-global.com